Medizinische Fakultät Kiel, im April 1988

der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel   Achtung!

Bitte genau durchlesen und beachten!

(Unvollständige Anträge werden nicht angenommen und nicht bearbeitet)

Doktoranden-Merkblatt

 

Vorschriften und Ratschläge für die Promotion zum Dr. med. oder Dr. med. dent.

 

Die in diesem Merkblatt enthaltenen Vorschriften beruhen auf der vom Kultusminister im Mai 1988 genehmigten Änderung der Promotionsordnung und auf einigen einschlägigen Beschlüssen des Fakultätskonvents.

Vorbemerkungen

Die Zulassung zur Promotion erfolgt durch den Dekan der Medizinischen Fakultät. Die Zulassung ist an Bedingungen geknüpft (siehe Abs. 1). Sind diese Bedingungen erfüllt, so findet die mündliche Prüfung statt (siehe Abschnitt III). Danach sind die gedruckten Exemplare der Dissertation abzuliefern (siehe Abschnitt IV). Erst nach der Ablieferung kann die Promotion vollzogen werden.

Die Arbeit, die der Doktorand als Dissertation einzureichen beabsichtigt, kann er als Student oder als Kandidat der Medizin und Zahnmedizin sowie als approbierter Arzt bzw. Zahnarzt anfertigen.

Die Fakultät kann grundsätzlich jede wissenschaftliche Arbeit als Dissertation annehmen, wenn Arbeit und Promovend die Bestimmungen der Promotionsordnung erfüllen. In aller Regel ist bei Studierenden der Universität Kiel ein habilitierter Angehöriger der Fakultät "Doktorvater" und später Berichterstatter (Referent). Als Doktorvater vereinbart er mit dem Doktoranden das Thema der Arbeit und stellt ihm gegebenenfalls einen Arbeitsplatz zur Verfügung. Eine Arbeit, die ohne Betreuung durch einen Doktorvater entstanden ist, kann ebenfalls als Dissertation eingereicht werden.

Die Professoren und Dozenten der Kieler Medizinischen Fakultät sind nicht verpflichtet, jeden Medizinstudenten, Arzt oder Zahnarzt als Doktoranden anzunehmen. Ebenso wenig haben die Medizinstudenten oder examinierten Mediziner einen Rechtsanspruch darauf, als Doktoranden aufgenommen zu werden. Das Verhältnis zwischen Doktorvater und Doktorand beruht vielmehr auf freier Vereinbarung. Die Bereitschaft, Doktoranden anzunehmen, wird von manchen Habilitierten der Fakultät im Vorlesungsverzeichnis mit "wissenschaftlichen Arbeiten für Fortgeschrittene" o.ä. angekündigt. Über die bei der Abfassung der Doktorarbeit zu beachtenden Punkte unterrichten Abschnitt V sowie die "Richtlinien zum Abfassen einer Inaugural-Dissertation", die im Dekanat erhältlich sind.

Das Promotionsverfahren

I. Zulassung zur Promotion

Der Doktorand hat einen Antrag auf Zulassung zur Promotion entweder persönlich im Dekanat während der Sprechstunden Montag bis Donnerstag 9 – 12 Uhr (Kiel, Neue Universität, Olshausenstraße 40, Hochhaus) abzugeben oder schriftlich einzureichen. Der Antrag ist (ohne besonderes Formular) frei abzufassen und an den Dekan zu richten. Anträge dürfen nicht über Abteilungen oder Institute vorgelegt werden.

Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  a) Die Beantragung auf Zulassung oder vorläufige Zulassung zur Promotion,
  b) Die Erklärung, dass der Doktorand bis zur Promotion mindestens zwei Semester Medizin oder Zahnmedizin in Kiel studiert hat,
  c) trifft b) nicht zu, muss eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden (Promotionsordnung § 4 (2)),
  d) falls ein Doktorvater die Dissertation betreut hat, muss er namentlich genannt und es mu6 mitgeteilt werden, ob er bereit ist, die Arbeit zu referieren.

 

Dem Antrag sind folgende Anlagen beizufügen:

  1. drei auf SM-Papier (70g) maschinengeschriebene Exemplare der Dissertation (Original mit zwei Kopien) im Format DIN A4. Davon ist das Original ungebunden im festen Aktendeckel oder Klemmhefter zusammen mit einer gebundenen Kopie im Dekanat abzugeben. Die zweite gebundene Kopie ist dem Doktorvater einzureichen, der dieses Exemplar zusammen mit seinem Referat (in doppelter Ausfertigung) dem Dekanat zusendet. Auf der Innenseite des vorderen Deckels dieser drei Exemplare ist je ein sichtbar unterschriebenes Lichtbild (Passbild) des Doktoranden einzukleben,
  2. ein handschriftlicher Lebenslauf, der insbesondere über Bildungs- und Studiengang Abschluss gibt,
  3. ein ausgefüllter Meldebogen für Doktoranden (s. Anlage 2),
  4. das Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss der Ärztlichen Prüfung (bei vorläufiger Zulassung, Zeugnis über den II. Abschnitt der ärztlichen Prüfung),
  5. Vorlage des Studienbuches oder eine Studienbescheinigung oder Exmatrikulationsbescheinigung für den Nachweis über ein mindestens zweisemestriges Studium der Medizin oder Zahnmedizin an der Universität Kiel, sofern dieser Nachweis nicht nach § 4 (2) der Promotionsordnung erlassen worden ist,
  6. die Angabe, unter wessen Aufsicht die Dissertation angefertigt wurde, ferner die Angabe, in welchem Institut, welcher Klinik oder welcher Abteilung sie gefertigt wurde und inwieweit der Bewerber sich weiteren Rates bedient hat (kann im Antrag an den Dekan aufgeführt werden),
  7. eine Versicherung, dass ihm darüber hinaus keine weitere Hilfe zuteil geworden ist und dass er insbesondere bei der Anfertigung der Dissertation keine anderen als die in der Arbeit genannten Hilfsmittel benutzt hat (siehe Meldebogen),
  8. ein polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als ein halbes Jahr,
  9. eine Versicherung, dass er die Dissertation nicht vorher oder gleichzeitig bei einer anderen Fakultät oder bei einem anderen Fachbereich als Dissertation vorgelegt hat (siehe Meldebogen),
  10. in den Fällen, in denen die Dissertation in einer Krankenanstalt oder einem wissenschaftlichen Institut bzw. Abteilung angefertigt worden ist, eine Erklärung des ärztlichen bzw. wissenschaftlichen Leiters der betreffenden Institution, dass er mit dem Einreichen der Abhandlung als Inauguraldissertation einverstanden ist,
  11. eine Erklärung darüber, ob er der Zulassung von Studenten, die sich zur gleichen Prüfung gemeldet haben, als Zuhörer bei seiner mündlichen Doktorprüfung widerspricht (siehe Meldebogen),
  12. eine Anschrift in der Bundesrepublik Deutschland oder Westberlin, über die er während des Promotionsverfahrens zu erreichen ist. Jede Änderung ist dem Dekanat schriftlich mitzuteilen (siehe Meldebogen).
  13. Das Dekanat ist bemüht, den Umlauf der Dissertation zu beschleunigen. Rückfragen der Doktoranden nach dem Stand des Umlaufs sind deshalb nicht angebracht.

 

II. Vorläufige Zulassung zur Promotion

Durch eine vorläufige Zulassung zur Promotion kann das Promotionsverfahren beschleunigt werden. Einen Antrag auf vorläufige Zulassung kann jeder Student der Medizin stellen, der den 2. Teil der ärztlichen Prüfung, aber noch nicht den 3. Teil der ärztlichen Prüfung bestanden hat, wenn er die Zulassungsvoraussetzungen im übrigen erfüllt (siehe Punkt 1). Sinngemäß bezieht sich die Regelung auch auf Studenten der Zahnmedizin, die bei der Antragstellung nachzuweisen haben, dass sie sich im letzten Studienjahr befinden. Aufgrund der vorläufigen Zulassung wird das Verfahren zur Prüfung der Dissertation eingeleitet, die mündliche Prüfung (siehe Punkt III) kann jedoch erst nach endgültiger Zulassung erfolgen. Nach erfolgreichem Abschluss des 3. Teils der ärztlichen Prüfung (bzw. Staatsexamens bei Zahnmedizinern) ist deshalb in jedem Fall ein Antrag auf die endgültige Zulassung zu stellen!

Die vorläufige Zulassung erlischt mit der endgültigen Zulassung oder, wenn der Bewerber den 3. Teil der ärztlichen Prüfung (bzw. des Staatsexamens) nicht besteht, mit dem Tag, an dem feststeht, dass er den 3. Teil der ärztlichen Prüfung (bzw. des Staatsexamen) endgültig nicht bestanden hat, spätestens jedoch 2 Jahre nach der vorläufigen Zulassung.

 

III. Doktorprüfung

Nachdem die Fakultät die Dissertation als Doktorarbeit angenommen hat, die Arbeit von dem Promotionsausschuss überprüft und den promovierten Mitgliedern des Fakultätskonvents und den habilitierten Mitgliedern der Fakultät für 14 Tage zur Einsicht freigegeben und kein Einspruch erhoben worden ist, wird dem Doktoranden der Termin für die mündliche Prüfung mitgeteilt.

In der Prüfung solider Doktorand zeigen, ob und wie er einem gründlichen Gespräch über Thematik und Ergebnisse seiner Dissertation und den Fragen unter dem Gesichtswinkel der von den Prüfern vertretenen Fachgebiete gewachsen ist.

 

IV. Veröffentlichung der Dissertation

Über die Art und Form der Veröffentlichung erhält der Promovend am Tage der Doktorprüfung schriftlich Mitteilung. Der Doktorgrad kann erst nach Aushändigung der Promotionsurkunde geführt werden.

 

V. Äußere Form der Dissertation

Bei der Vervielfältigung der Arbeit werden unnötige Kosten gespart, wenn bei der Anfertigung der Reinschrift der Arbeit folgendes beachtet wird:

  1. Nach Möglichkeit sollte die Arbeit mit Schreibcomputer auf Diskette geschrieben und sichergestellt werden, dass die Diskette mindestens bis Drucklegung der Arbeit aufbewahrt wird. Eventuell erforderliche Korrekturen lassen sich so am schnellsten und leichtesten durchführen. Beim Ausdruck der Arbeit ist auf einwandfreie Qualität zu achten (bei Verwendung eines Nadeldruckers Schreibkopf mit 24 Nadeln wählen). Sonst Typen der verwendeten Schreibmaschine reinigen, gleichmäßig anschlagen; elektrische Schreibmaschine ist vorteilhaft; keine Perlschrift.
  2. Neues schwarzes Farbband verwenden; möglichst nicht mehr als ca. 30 Seiten mit einem Farbband schreiben.
  3. Weißes, holzfreies Papier des Formates DIN A 4.
  4. Einseitig beschriften.
  5. Die Seitenzahl soll oben in der Mine stehen, mindestens 1,5 cm vom oberen Papierrand entfernt; mit der Seitenzahl auf der ersten Textseite beginnen, Seitenzählung über Einschübe (Strichzeichnungen, Tabellen, Tafeln) bis zur letzten Seite in einer Zählung weiterführen. Beachten, dass die erste Textseite nach rechts kommt und folglich mit einer ungeraden Zahl beginnt und dass auch nach den Einschüben wieder auf einer rechten Seite begonnen wird.
  6. Satzspiegel so gestalten, dass rechts und links, oben und unten ein Rand von 2,5 cm frei bleibt.
  7. Zeilenabstand 1 ½; eine Manuskriptseite soll nicht mehr als 42 Zeilen enthalten. Anmerkungen können einzeilig geschrieben werden.
  8. Mathematische Formeln, fremde Schriftzeichen usw. handschriftlich mit schwarzer Tinte oder Tusche einfügen.
  9. Bei notwendigen Korrekturen ist die Verwendung von Tipp-Ex möglich, ganze Wörter oder Zeilen können sauber überklebt werden.

Strichzeichnungen (Skizzen, Kurven, Diagramme, graphische Darstellungen, Tabellen usw.), seien sie in die Textseite eingefügt oder als besondere Beilage beabsichtigt, bieten, sofern mit schwarzer Tinte oder Tusche ausgeführt. für die Reproduktion keine Schwierigkeiten. Wenn ihr Format über die Blattgröße DIN A 4 hinausgeht, werden sie wie Textseiten gezählt. Der Druck kann in Originalgröße oder um die Hälfte verkleinert erfolgen. Bei Verkleinerungen werden 2 DIN A 4 Vorlagen auf eine Seite DIN A 4-Seite gedruckt. Farbige Abbildungen lassen sich nur kostenaufwendig vervielfältigen. Sie sind also zu vermeiden.

Die drei maschinengeschriebenen Exemplare (m.g.Ex) müssen das Format DIN A 4 haben. - Alle Teile der Arbeit

(Textseiten, Tabellen, Diagramme, Abbildungen, Anhänge usw.) sind sinngemäß als ein in sich zusammenhängendes Werk zu ordnen. Das Original wird ungebunden in einem festen Aktendeckel oder Klemmhefter zusammengefasst. Die beiden anderen maschinengeschriebenen (oder kopierten) Exemplare werden als fester Band gebunden eingereicht (siehe Punkt 1). Die eingereichten Exemplare dürfen keine losen Anlagen enthalten. Die vervielfältigten Exemplare (im Format DIN A 5) müssen klar lesbar und dauerhaft sein. (Halbtonabbildungen (Mikrophotos) sind auf Glanzpapier zu vervielfältigen) Die Dissertationen werden in die Bestände der Universitätsbibliothek aufgenommen! Exemplare, die den Richtlinien nicht entsprechen, können zurückgewiesen werden.

Die Titelblätter sowohl der 3 maschinengeschriebenen Exemplare wie auch der vervielfältigten Exemplare sind nach Anlage 1 anzufertigen.

Das zweite Blatt der 3 maschinengeschriebenen Exemplare und die Rückseite des Titelblattes der vervielfältigten Exemplare haben lediglich folgenden Text zu tragen:

1. Berichterstatter: _________________________________________________________
2. Berichterstatter: _________________________________________________________
Tag der mündlichen Prüfung: _________________________________________________________
Zum Druck genehmigt, Kiel, den _________________________________________________________
gez. _________________________________________________________